»Wer uns auslacht, der wird festgenommen«

Prozess um einen Polizeieinsatz vor einem Jahr im Görlitzer Park

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Es ist schon ein teuflischer Paragraf, der § 113 des StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Da kann man ganz schnell in etwas hineingeraten, was so eigentlich gar nicht stattgefunden hat.

Es hätte ein schöner Nachmittag werden können an diesem 5. Juli 2014. Die 24-jährige Laura S. spazierte mit ihrem Bekannten Karim A. durch den Görlitzer Park. Einfach entspannen, die Seele baumeln und den sommerlichen Tag ausklingen lassen. Doch es kam anders. Als sie zu zweit durch den Park spazierten, beobachteten sie, wie zwei Männer mit Holzlatten aufeinander einschlugen. Der eine blutete. Karim griff ein, trennte die Streithähne. Das Geschehen war eigentlich schon vorbei, als die Polizei anrückte. Karim wollte aufklären, doch ehe er sich versah, standen er und Laura im Mittelpunkt der Polizeiaktion.

Sie kommen gar nicht dazu zu erklären, dass sie den Streit geschlichtet haben. Sie werden angebrüllt, mit Platzverweis belegt. Als es nicht so läuft wie im polizeilichem Einsatzplan, wird Karim mit brachialer Gewalt von einem Trupp Uniformierter zu Boden gebracht. Laura versteht die Welt nicht mehr. Als sie in höchster Not dem Freund helfen will, ist auch sie fällig. Erst mit Pfefferspray, dann landet sie in den kräftigen Armen der Gesetzeshüter und in Gewahrsam.

Der eine steckt das Ganze weg, für Laura war es ein Schlüsselerlebnis . Sie brauchte Monate, um sich von dem Geschehen halbwegs zu erholen. Und dann flatterte der Strafbefehl ins Haus: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sie habe einer Amtshandlung mit Gewalt widerstanden und einen Beamten körperlich misshandelt. Konkret heißt es in der Anklage, sie habe einen Beamten an der Schutzweste festgehalten und eine filmende Beamtin mit Wasser bespritzt. Dadurch sei ein polizeiliches Objektiv mit Tropfen benetzt worden.

Am Donnerstag der erste Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Tiergarten: Laura schildert das Geschehen aus ihrer Sicht, dann sind fünf Polizeizeugen dran. Es ist schon erstaunlich, was sie gesehen, vor allem aber, was sie nicht gesehen haben. Sie wurden zu einer »Massenschlägerei unter Schwarzafrikanern« gerufen, erklärt der 35-jährige Polizeizeuge Andreas K. Eine Massenschlägerei unter »Schwarzafrikanern« haben sie dann nicht gesehen. Dafür einen Mann mit einer Clownnase: Karim, der ihren Befehlen zum Platzverweis nicht Folge leistete. Er hat »massivst« Widerstand geleistet, er hat »massivst« gestört, er hat sich »steif gemacht«. Auch die Angeklagte habe »massivst« gestört. Und zur Erläuterung: Im Park werden auch »massivst« Straftaten begangen. Auch alle anderen Polizeizeugen sprechen von »Schwarzafrikanern«. Auf die Idee, dass es Deutsche mit schwarzer Hautfarbe sein können, kommen die Beamten nicht.

Das sind »Schwarzafrikaner«, »ich bin Europäer«, sagt Polizeizeuge K. Auf die Frage, warum sie Karim festgenommen haben: »Es war unsere Entscheidung, da gehen wir nicht von ab. Weil wir uns nix gefallen lassen. Wer uns auslacht, der wird festgenommen.« Der Job als Polizist ist kein leichter, doch da werden bedenkliche Haltungen sichtbar. Offenbar waren die Beamten mit der Situation vor Ort, das zeigen die Aussagen, völlig überfordert. Für das eigentliche Geschehen, die Schlägerei, haben sich die Polizisten nicht mehr interessiert. Warum auch, sie hatten auch so genug zu tun und sie hatten ja ihre Widerständler. Die Verhandlung wird mit der Vernehmung weiterer Polizeizeugen seine Fortsetzung finden.

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