Bundesfinanzhof entscheidet über »zumutbare Belastungen«

Tipps zur Einkommensteuererklärung 2014: die Krankheitskosten

Krankheitskosten sind ein Ärgerthema. Die »Eigenbeteiligung« ist so hoch angesetzt, dass die meisten nicht nur mit einer Krankheit geschlagen sind, sondern auch noch auf ihren Auslagen sitzen bleiben. Nun beschäftigt sich in Kürze der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit diesem Thema und will über zumutbare Belastungen entscheiden.

Dabei könnte ein verbraucherfreundliches Urteil herauskommen, eines, das die »zumutbare Belastung« aufhebt. Für viele Steuerzahler in Berlin wäre das eine Erleichterung.

Wer 2014 Auslagen für eine Physiotherapie-Behandlung oder zum Beispiel für die Zahnspange der jüngeren Tochter hatte, der sollte diese Kosten unbedingt in der Steuererklärung ansetzen. Der Grund: »In diesem Jahr entscheidet der Bundesfinanzhof über die Frage, ob nicht doch alle Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind«, sagt Dr. Rolf Sukowski von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein (Beratungsstelle Berlin).

Bislang sind die Krankheitskosten, die als »außergewöhnliche Belastungen« geführt werden, von vielen Steuerzahlern in der Steuererklärung vernachlässigt worden. Die Hürde »zumutbare Belastung«, also der Betrag, ab dem Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind, wurde von vielen nicht erreicht.

Diese nicht absetzbar...


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