Gericht: LINKE an der Regierung kein Grund für Ruhestand

Beamter scheitert mit seiner Klage, Berufung zunächst nicht zulässig

Gera. Ein Thüringer Beamter kann nicht in den bezahlten Ruhestand gehen, weil er sich im Gewissenskonflikt zur regierenden LINKEN sieht. Das Geraer Verwaltungsgericht wies im Hauptverfahren am Dienstag seine Klage wie zuvor schon im Eilverfahren ab, sagte ein Gerichtssprecher. Der 53 Jahre alte Beamte aus der Jenaer Landesanstalt für Umwelt und Geologi...


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