Keine Entschädigung für Kundus-Opfer

Kölner Gericht bestätigte Vorinstanz-Urteil - Ex-Bundeswehr-Region im Zentrum der Taliban-Offensive

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Schadenersatzklage von Angehörigen der beim Kundus-Luftangriff im September 2009 Getöteten abgewiesen.

Das nächtliche Bombardement am 4. September 2009 hatte der damalige Bundeswehroberst - heute General - Georg Klein als Kommandeur des nordafghanischen Stützpunktes Kundus befohlen. Aufständische hatten damals zwei Tanklaster gekapert, die sich aber im Kundus-Fluss festgefahren hatten. Bei dem Angriff waren nahezu 140 Menschen - in der Mehrzahl Zivilisten - umgekommen.

Klein sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen, befanden die Richter am Donnerstag. Er habe vor Erteilung des Angriffsbefehls alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen genutzt und nicht erkennen können, dass sich Zivilpersonen bei den Tanklastern befanden. Das Kölner OLG b...


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