Soll und Sold und Haben
Uwe Kalbe über das Karlsruher Urteil zur Entlohnung von Richtern
Eine pikante Entscheidung - am Dienstag hatten die Karlsruher Richter über die Einstiegsgehälter von Richtern zu befinden, also von Ihresgleichen. So klingt es wie Herumdrucksen, wenn Präsident Voßkuhle beteuerte, dass die technische Anmutung des Urteils gerade seine Qualität ausmache. Man habe die Gelegenheit genutzt, über Besoldung im öffentlichen Dienst grundsätzlich zu entscheiden - durch die Einführung von Vergleichsgrößen wie dem Nominallohnindex, dem Verbraucherpreisindex oder den Angestelltentarifen. Ja, und dann ist da noch der Ermessensspielraum der Länder. Im Ergebnis macht drei mal drei neun, minus den Ermessensspielraumindex, potenziert mit dem Haushaltslageindex - das kann man jetzt alles genau nachrechnen.
Am Ende nicht zur Zufriedenheit aller Kläger. Es bleibt ein Unrechtsgefühl, wenn Kollegen für die gleiche Arbeit besser bezahlt werden. Und dass die Bezahlung im Osten durchschnittlich immer noch eine Spur schlechter ist als in anderen unterprivilegierten Regionen, zeigt sich nun zwar erneut in der Richterbesoldung, aber auch bei Renten, bei Erziehern, beim Mindestlohn. Richter haben diese Ungleichbehandlung immer wieder abgesegnet. Freilich - die Rechtslage ist, wie sie ist, von der Föderalisierung der Richterbesoldung im Jahr 2006 bis zur Schuldenbremse folgt alles dem Haushaltsvorbehalt. Zum Glück weiß jeder Richter, dass Recht und Gerechtigkeit zwei Dinge sind.
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