Datenschutz contra Verbraucherschutz
Verbandsklagerecht führt zu Kompetenzgerangel
Bundesjustizminister Mass will die Rechte der Verbraucher gegenüber Internet-Konzernen stärken. Deshalb sollen sich Verbraucherschutzverbände auch um Datenschutzprobleme kümmern dürfen. Das führt nun zum Konflikt mit Deutschlands oberster Datenschützerin.
»Nie waren Privatsphäre und Selbstbestimmung so sehr gefährdet, wie im digitalen Zeitalter«, warnte Bundesjustizminister Heiko Maas bei seiner Rede zum 16. Datenschutzkongress am Mittwoch in Berlin.
Mass will deshalb die Rechte der Verbraucher gegenüber Internet-Riesen wie Google oder Facebook stärken. Denen seien Nutzer recht machtlos ausgeliefert: »Es klagt doch kein Einzelner gegen große internationale Konzerne.« Deshalb hatte der auch für Verbraucherschutz zuständige Minister einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen mehr Rechte einräumt. »Wenn Unternehmen Daten ihrer Kunden missbrauchen, dürfen Verbraucherschutzverbände Klage erheben«, beschrieb er das Vorhaben. Doch das Gesetz soll noch weiter gehen: Verbraucherschützer »können auch gegen die vorgehen, die Daten ganz ohne Einwilligung Betroffener nutzen«, hob Maas hervor.
Parallel zum Kongress fanden zu diesem...
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