Bewährungsstrafe für Brandstiftung in Flüchtlingsunterkunft
Staatsanwaltschaft Lübeck geht von fremdenfeindlichem Tatmotiv aus
Ein Finanzbeamter aus Lübeck wollte durch Brandstiftung in einer unbewohnten Flüchtlingsunterkunft verhindern, dass dort irakische Flüchtlinge einziehen. Dafür wurde der 39-jährige nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Lübeck. Nach einer Brandstiftung in einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Lübeck am Montag einen Finanzbeamten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 39-Jährige hatte gestanden, am 9. Februar in Escheburg bei Hamburg Feuer in einer Doppelhaushälfte gelegt zu haben.
Damit wollte er nach eigenen Angaben verhindern, dass am nächsten Tag irakische Flüchtlinge in sei...
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