Post setzt Beamte als Streikbrecher ein

Verdi-Vize Kocsis: Rechtswidrige Praxis sofort unterbinden

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Im Arbeitskampf mit der Gewerkschaft Ver.di hat die Deutsche Post einem Medienbericht zufolge Beamte als Streikbrecher eingesetzt. Der »Süddeutschen Zeitung« (Freitagausgabe) liegen nach eigenen Angaben die Namen von 28 Beamten vor, die bei Warnstreiks im April auf bestreikte Arbeitsplätze geschickt worden seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch den Einsatz von Beamten als Streikbrecher grundsätzlich verboten.

Die 28 Beamten seien in den Briefniederlassungen Frankfurt am Main und Gießen, der Zustellbasis Frankfurt sowie im Paketzentrum Rodgau in Hessen beschäftigt, hieß es in dem Bericht. Das Unternehmen informierte die Betriebsräte demnach mit dem Hinweis, die Beamten seien bei den Warnstreiks »freiwillig versetzt worden«.

Das Bundesverfassungsgerichts verfügte laut »SZ« 1993 (Aktenzeichen 1 BvR 1213/85), dass die damalige Bundespost »nicht den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen anordnen« dürfe, »solange dafür keine gesetzliche Regelung vorhanden ist«. Damit sollte verhindert werden, dass der Staat in Arbeitskämpfen grundsätzlich bessergestellt sei als private Arbeitgeber, die ja keine Beamten haben und deshalb niemanden zwingen können, als Streikbrecher zu arbeiten, hieß es in dem Bericht. Auch von einem »freiwilligen« Einsatz von Beamten sei nicht die Rede.

Die stellvertretende Ver.di-Chefin Andrea Kocsis sagte der Zeitung, der Einsatz von Beamten als Streikbrecher sei »weder 'unfreiwillig' noch 'freiwillig' zulässig - er ist schlicht verboten«. Die Post müsse »diese rechtswidrige Praxis sofort unterbinden«. Nach Angaben aus der Gewerkschaft habe die Post in der Auseinandersetzung »weit mehr als 100 Beamte« als Streikbrecher eingesetzt.

Die Deutsche Post vertrete die Auffassung, dass der Einsatz dennoch rechtmäßig sei, hieß es in dem Bericht der »SZ« weiter. Auf Nachfragen zu den konkreten Fällen habe das Unternehmen nur ausweichend geantwortet. Der »Einsatz von Beamten auf einem anderen Arbeitsplatz während einer Arbeitskampfmaßnahme« sei »nicht automatisch unzulässig« erklärte ein Postsprecher demnach. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.