Studie: Oft Arbeitsschutz-Mängel bei Minijobbern und Leiharbeitern

Experten beklagen Missstände etwa in Schlachtindustrie und Pflege

Düsseldorf. Minijobber, Leiharbeiter und Beschäftigte mit Werksverträgen profitieren einer Untersuchung zufolge weniger von Arbeits- und Gesundheitsschutz als andere Arbeitnehmer. Zwar seien die sogenannten atypisch Beschäftigten den Normalarbeitnehmern in diesen Fragen rechtlich weitgehend gleichgestellt, in der Praxis gebe es aber große Unterschiede, heißt es in einer am Freitag von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichten Untersuchung.

Beschäftigte mit lediglich kurzen Einsatzzeiten in einem Betrieb seien oft von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen ausgeschlossen, heißt es in der Analyse von Soziologen der Universitäten Trier und Jena. Auch bei der Betreuung der Betroffenen durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte gebe es Mängel. Bei Leiharbeit sei es ein Problem, dass Ver- und Entleiher ge...


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