Nicht unentschuldigt der Arbeit fernbleiben!
Fragen & Antworten zu den Rechten und Pflichten berufstätiger Eltern beim Kitastreik
Mit den unbefristeten Kitastreiks, die vorige Woche bundesweit begonnen haben, fragen sich viele berufstätige Eltern und Alleinerziehende: Wohin nun mit meinem Kind?
Fragen & Antworten zur Rechtslage bei Kitastreiks, zusammengestellt nach Infos der D.A.S. und der Deutschen Anwaltshotline.
Muss der Arbeitgeber Eltern von der Arbeit freistellen?Die rechtliche Regelung: Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber nach § 616 BGB, wenn er »für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist«. Ein solcher persönlicher Grund ist eine eigene Krankheit oder die des Kindes. Wenn Kitas streiken, gilt diese Regelung nicht! Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber Eltern nicht von der Arbeit freistellen, auch nicht unbezahlt. Arbeitsrechtler verweisen allerdings darauf: Wenn es keine alternative Unterbringungsmöglichkeit gibt, sei das ein wichtiger Grund, der Arbeit an diesem Tag fernzubleiben. Eine Abmahnung oder Kündigung muss dann nicht befürchtet werden. Wichti...
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