Diesmal kein Zoff um Verfassungsrichter

Landtag wählte Volkmar Schoeneburg auf Vorschlag der Linkspartei / Neues Kräfteverhältnis im Gremium

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.
Der Potsdamer Rechtsanwalt Dr. Volkmar Schoeneburg ist am Donnerstagabend vom Landtag zum Verfassungsrichter des Landes Brandenburg gewählt worden. Damit sitzen jetzt drei von der Linkspartei nominierte Richter in diesem Gremium. Die Wahl fand statt, ohne dass dem eine Debatte vorausging. Für Schoeneburg stimmten 60 Abgeordnete, 15 lehnten ihn ab, ein Abgeordneter enthielt sich. Schöneburg schloss sein Studium der Rechtswissenschaften 1984 an der Berliner Humboldt-Universität ab, promovierte dort drei Jahre später und arbeitet heute als Anwalt mit dem Spezialgebiet Strafrecht und Strafvollzugsrecht. Seit 1996 ist der heute 48-Jährige Mitglied der G 10-Kommission des Landtags. Diese wird eingeschaltet, wenn die Arbeit des Verfassungsschutzes strafrechtliche Belange berührt. Volkmar Schoeneburgs Bruder Matthias ist ebenfalls Anwalt und bekannt, weil er in aufsehenerregenden Prozessen als Verteidiger auftrat: Im Fall des Mordes von Potzlow und im Fall der neun in Brieskow-Finkenheerd gefundenen Babyleichen. Sein Mandant wurde zuletzt auch einer der beiden Männer, die verdächtig sind, in Potsdam den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. schwer verletzt zu haben. Der Vater der Brüder Volkmar und Matthias Schoeneburg, Professor Karl-Heinz Schoeneburg, war ab 1990 zehn Jahre lang Brandenburgischer Verfassungsrichter. Auch ihn hatte die PDS nominiert. Eine Neubesetzung im neunköpfigen Gremium der Richter war jetzt erforderlich, weil die Amtszeit der Richterin Rosemarie Will Ende September nach zehn Jahren endet. Frau Will war seinerzeit von der SPD aufgestellt worden. Damals regierten die Sozialdemokraten noch mit absoluter Mehrheit. Aufgrund dieser Dominanz lautete der Besetzungsschlüssel für das Verfassungsgericht: Die SPD darf fünf Richter vorschlagen, CDU und PDS nominieren jeweils zwei. Doch inzwischen sieht das Kräfteverhältnis im Landtag anders aus. Bei der Parlamentswahl 2004 kam die SPD nur noch auf 31 Prozent. Die PDS steigerte sich auf 28 Prozent. Der Verteilschlüssel für die Richterstellen änderte sich deshalb. Nun sind für die SPD nur noch vier Stellen reserviert, für die Linkspartei drei und für die CDU weiterhin zwei. Der Anspruch auf die Richterstellen ergibt sich aus der gesetzlichen Forderung, die Zusammensetzung des Gerichtes solle das Kräfteverhältnis im Parlament annähernd abbilden, erläuterte der Fraktionsgeschäftsführer der Linkspartei, Heinz Vietze. Weniger geräuschlos als jetzt hatte sich im Jahr 1999 die Wahl der Verfassungsrichter vollzogen. Am Ende wählte der Landtag auf Vorschlag der PDS der Berliner Künstler Florian Havemann und die Potsdamer Anwältin Sarina Jegutidse. Ein halbes Jahr zuvor waren Kandidaten der PDS noch durchgefallen - die Schriftstellerin Daniela Dahn und der Rechtsprofessor Martin Kutscha. Zunächst waren die Sozialdemokraten mit Dahn einverstanden. Dann erfolgte in letzter Minute ein Sinneswandel. Dahn sei »als Verfassungsrichterin nicht tragbar«, weil sie ein »problematisches Verhältnis z...

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