Verbot in Deutschland auf dem Prüfstand
EuGH rüttelt am Blutspendeverbot für Homosexuelle
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle präzisiert und das Generalverbot in Frage gestellt. Dazu nachfolgend Fragen & Antworten.
Wenn der Gesundheitsschutz von Blutspendenempfängern durch neue Nachweistechniken zu HIV oder Befragungen der Spender gesichert werden könne, seien generelle Verbote unzulässig, urteilte der EuGH am 29. April 2015 (Az. C-528/139). Er verwies zur Begründung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung.
Im verhandelten Fall hatte ein französisches Gericht beim EuGH angefragt, ob ein generelles Blutspendeverbot für Homosexuelle in Frankreich mit den Grundrechten der Union vereinbar ist. Die französischen Richter wollten an dem generellen Ausschluss der Risikogruppe festhalten und verwiesen darauf, dass die Rate der HIV-Ansteckung unter homosexuellen Männern in Frankreich im Untersuchungszeitraum 200-mal höher gewesen sei als unter heterosexuellen.
Nach Maßgabe des EuGH müssen die französischen Richter nun prüfen, ob es mittlerweile wi...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.