US-Drohnenopfer unterliegen vor deutschem Gericht
Keine Verantwortung Deutschlands für Drohnenkrieg der USA
Köln. Deutschland ist nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mitverantwortlich für US-Drohnenangriffe, die möglicherweise über die US-Basis Ramstein koordiniert wurden. Das Gericht wies am Mittwoch die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Unterstützt von Menschenrechtsorganisationen hatten die Kläger von der Bundesregierung verlangt, die Nutzung der US-Basis in Ramstein für solche Angriffe zu untersagen. (AZ: 3 K 5625/14)
Nach Ansicht der Kläger dient eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein dafür, die Daten für die Drohenangriffe im Jemen und in anderen Ländern zu übermitteln. Der Rechtsanwalt der nicht zur Verhandlung erschienenen Kläger, Sönke Hilbrans, betonte in der Anhörung, die Airbase in Ramstein sei »ein notwendiges Glied in der Kette«...
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