Wenn die Polizei kommt, muss man stillhalten

Berlinerin wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vom Amtsgericht Tiergarten verwarnt

Nach drei Verhandlungstagen wurde Laura S. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt: Sie wurde von der Richterin verwarnt, weil sie in »polizeiliche Maßnahmen« eingegriffen habe.

Wann und wie begann alles? Bei der Polizei gingen in den Nachmittagstunden des 5. Juli letzten Jahres mehrere Anrufe ein. Sie verstand »Massenschlägerei im Görlitzer Park«. Mit drei Fahrzeugen rückte sie mit etlicher Verspätung an. Vor Ort fanden die Beamten jedoch nichts vor, was auf eine »Massenschlägerei« schließen ließ. Sie trafen auf einen verletzten Mann, ein Schwarzer, den sie zum Sanitätsfahrzeug brachten. Für Parkbesucher konnte der Eindruck entstehen, der Mann sei verhaftet worden. Es regte sich Unmut.

Zwei Passanten gaben sich als Anwohner und Anrufer zu erkennen, das polizeiliche Interesse am Geschehen hielt sich in Grenzen. Da ihre Aussagen offensichtlich keine Aufmerksamkeit fanden, zogen sie weiter zu ihrer Wohnung. Oben angekommen vernahmen sie Schreie auf der Straße, einen am Boden liegenden Mann und mehrere Polizisten, die auf ihm wie wild herumsprangen. Sie erkannten in dem Gefesselten jene Person, die kurz zuvo...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.