G-10-Gremium stoppt zwei BND-Spähaktionen
Kommission will Druck auf Bundesregierung machen
Berlin. Im Streit über die Vorlage der US-Spionagelisten macht nun auch die G-10-Kommission zur Kontrolle der Geheimdienste Druck auf die Bundesregierung. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios stoppte das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch zwei vom Bundesnachrichtendienst (BND) beantragte Überwachungsmaßnahmen. Damit habe die Kommission ihre vor zwei Wochen ausgesprochene Drohung wahr gemacht, dass sie BND-Anträge solange restriktiv behandeln werde, solange das Kanzleramt dem Gremium nicht die umstrittenen sogenannten Selektoren-Listen zur Einsicht überlässt.
Das geheim tagende Gremium prüft und genehmigt Überwachungsaktionen der deutschen Nachrichtendienste. Die Runde hat nach dpa-Informationen bereits die Bewilligungen für mehrere Abhöraktionen des BND befristet. Die G-10-Kommission ist ein kleines Gremium mit nur vier Mitgliedern plus vier Stellvertretern. Es sind zum Teil Parlamentarier, zum Teil Ex-Abgeordnete und Juristen, die Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste bewilligen müssen - sofern Deutsche betroffen sind.
Hintergrund für die harte Gangart des Gremiums ist die Forderung, die Liste mit unzulässigen Spähzielen des US-Geheimdienstes NSA einzusehen. Der BND soll der NSA über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Die NSA lieferte dem BND demnach für die Überwachung des Datenverkehrs in seiner Abhörstation in Bad Aibling viele Tausend Suchmerkmale (Selektoren) wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen.
»Süddeutsche Zeitung« und »Welt« meldeten, die Kommission habe ein Ultimatum an die Regierung gestellt: Entweder die Runde bekomme Einblick in die Listen mit den unzulässigen Selektoren oder sie erteile keine weiteren Genehmigungen mehr für Abhöraktionen des BND. Insider halten es aus Sicherheitsgründen aber für unwahrscheinlich, dass die Kommission gleich alle Überwachungsmaßnahmen des BND, die unter das G-10-Gesetz fielen, untersagen könnte. Denkbar sei dies eher für einzelne Aktionen - oder aber eine weitere Befristung. nd/dpa Kommentar Seite 4
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