Sogar fernere Verwandte können die Immobilie erben

Wie ist der Lebenspartner bei Scheidung oder Todesfall abgesichert?

Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in einer gemeinsamen Immobilie. Solange man glücklich unter einem Dach wohnt, gibt es keine Probleme. Doch was passiert im Falle einer Trennung oder beim plötzlichen Tod eines Lebenspartners?

Trennt sich das Paar, wird meist auch die gemeinsame Immobilie verkauft. Sind beide im Grundbuch eingetragen und kommt es zu keiner Einigung über die Aufteilung des Verkaufserlöses, so wird dieser geteilt.

Hat einer der Lebenspartner beim Kauf einen höheren Anteil der Kaufsumme finanziert, so hat dieser im Falle einer Trennung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Der Erlös wird zur Hälfte geteilt.

Wer dieses verhindern will, muss vorsorgen. Bei einem Notar können sich unverheiratete Paare beraten lassen, wie bei einer Trennung Ungerechtigkeiten vermieden werden können. Dabei sollte berücksichtigt werden, ob ein Partner den Haushalt geführt und Kinder versorgt hat und somit berufliche Nachteile für seine Karriere in Kauf nehmen musste.

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