Home Office ist Grund für Kündigung
Unternehmenssitz in den eigenen vier Wänden: Gewobag geht gegen Mieter vor
Wohnungsmieter werfen der Gewobag vor, für Vertragskündigungen gezielt danach zu suchen, wer im Home Office arbeitet. Grundlage ist ein Gerichtsurteil des BGH. Mieterverbände empfehlen, sich beraten zu lassen.
Viele Wohnungen stehen leer in der Schönhauser Allee 103 im Berliner Stadtteil Pankow. Seit drei Jahren ist das Haus im Besitz der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. »Mittlerweile sind von 32 Wohnungen nur noch acht bewohnt«, erklärt Christoph Baumgarten. Er gehört zu den Mietern, die bleiben wollen. Für seinen Onlinehandel hat er jetzt extra einen Büroplatz gemietet. Bisher hat er Bestellungen von zu Hause über seinen Computer erledigt. Die Gewobag hat ihn wegen gewerblicher Nutzung seiner Wohnung abgemahnt und hatte vor Gericht Erfolg. Auch Baumgartens Wohnungsnachbar Frank Volm wurde wegen gewerblicher Nutzung seiner Wohnung abgemahnt. Er betreibt einen Reparaturservice und hat zu Hause auf seinen Computer gelegentlich Rechnungen geschrieben. Dem Vermieter wurde die Heimarbeit bekannt, weil sie auf Internetseiten gelistet war. Baumgarten hatte auf seiner Internetseite seine Wohnadresse als Unternehmenssitz angegeben. Volms Reparaturse...
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