Referendarin darf Kopftuch tragen

Im Fall einer Kopftuch-tragenden Rechtsreferendarin hat das Bezirksamt Neukölln der Einstellung der Muslima unter Einschränkungen zugestimmt.

Die angehende Juristin Betül Ulusoy könne ihre Ausbildungsstation im Rechtsamt Neukölln antreten, teilte das Bezirksamt am Dienstag in Berlin mit. Sollte sie allerdings in dieser Zeit ein Kopftuch tragen, dürfe sie »keine hoheitlichen Aufgaben mit Außenwirkung« übernehmen. Damit folge das Bezirksamt einer Vorgabe des Kammergerichtes als Ausbildungsbehörde für Rechtsreferendare zum Umgang mit dem Tragen religiöser Symbole.

Zugleich forderte das Bezirksamt den Berliner Senat auf, in der Frage einer möglichen Neuregelung des Berliner Neutralitätsgesetzes nach dem letzten Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes eine Grundsatzentscheidung für alle ...


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