Weder praktikabel noch verhältnismäßig
Bei ihrer Jahrestagung in Hamburg lehnt die Anwaltschaft in Deutschland den Gesetzentwurf zu Vorratsdaten ab
Der Deutsche Anwaltstag warnt vor einer Privatisierung des Rechts durch Schiedsgerichte. Es ist nicht das einzige Thema, bei dem die Juristen anderer Meinung sind als der anwesende Bundesjustizminister.
Der Deutsche Anwaltstag hat sich gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Pläne seien »weder praktikabel noch verhältnismäßig«, kritisierten die Juristen einen Tag vor der Ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Der scheidende Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Wolfgang Ewer, schlug überdies die Installation eines internationalen Gerichtshofs vor, um das umstrittene Schiedsverfahren bei Konflikten zwischen Staaten und Investoren handzuhaben, das im Rahmen der TTIP-Verhandlungen weitreichende Geltung erlangen soll.
»Wir lehnen eine anlasslose Speicherung von Daten nach wie vor ab. Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten«, erklärte Ewer zum Auftakt der zweitägigen Jahrestagung der Anwaltschaft in Hamburg, an der rund 1800 Juristen teilnehmen. Der DAV hat überdies Zweifel, ob die sicherheitspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden. Auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern ...
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