Strauss-Kahn vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen
Teilnahme des einstigen sozialistischen Spitzenpolitikers an Sexpartys mit Callgirls sei »nicht strafbar«
Kein Anstifter der Sex-Partys: Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wurde vom Gericht in Lille vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen. Als Kunde zu Prostituierten zu gehen, ist in Frankreich nicht strafbar.
Lille. Mit einem klaren Freispruch ist der Vorwurf der schweren Zuhälterei gegen Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn vom Tisch gefegt worden: Die Teilnahme des einstigen sozialistischen Spitzenpolitikers an Sexpartys mit Callgirls sei »nicht strafbar«, stellte ein Gericht im nordfranzösischen Lille am Freitag fest. Fast alle der 13 Mitangeklagten wurden ebenfalls freigesprochen. Die Verteidigung von Strauss-Kahn warf der Anklage danach vor, das Verfahren »total ideologisch« vorangetrieben zu haben.
In der fast zweistündigen Urteilsbegründung hob Gerichtspräsident Bernard Lemaire hervor, dass der heute 66-jährige Strauss-Kahn nicht der »Anstifter« für die Sexpartys in den Jahren 2008 bis 2011 gewesen sei. Selbst wenn er gewusst habe, dass es sich um Prostituierte handelte - »was nicht bewiesen ist« - sei er nur »Kunde« gewesen.
Strauss-Kahn war ebenso wie den meisten anderen Angeklagten schwere gemeinschaftliche Zuhälterei vorg...
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