Gericht setzt alles auf Rot

Spielhallengesetz zur Suchtprävention bestätigt

Wie streng darf Berlin das Geschäft mit Spielhallen regulieren? Was zur Suchtprävention erlaubt ist, werden die höchsten Gerichte in Leipzig und Karlsruhe entscheiden müssen.

Die Klagen gegen das Spielhallengesetz sind vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos geblieben. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Drei Betreiber hatten sich gegen die strenge Regulierung gewehrt, die 2011 in Kraft trat. Danach dürfen etwa nur noch acht statt bisher zwölf Spielgeräte pro Standort aufgestellt werden. Außerdem müssen zwischen Spielhallen mindestens 500 Meter liegen. Zwei Kläger kündigten bereits an, die vom Gericht zugelassene Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch einzulegen.

Die Betreiber bezweifelten in der mündlichen Verhandlung, dass Spieler und Jugendliche durch die Restriktionen...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -