Streit um Kabel-TV geht weiter

Bundesgerichtshof

Die Frage, ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten für die Einspeisung ihrer Programme in Kabelnetze Gebühren zahlen müssen, ist auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) noch nicht abschließend geklärt. Der BGH hob am Dienstag zwei Urteile auf, mit denen der Netzbetreiber Kabel Deutschland gegen den Südwestrundfunk (SWR) und den Bayerischen Rundfunk (BR) unterlegen war. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall an die jeweiligen Vorinstanzen zur...


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