Mandatspflicht verwässert

Rühe-Kommission legt Vorschläge zu Bundeswehreinsätzen vor - und erntet Kritik

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Rühe-Kommission schlage eine Stärkung der Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr vor, heißt es. Doch so einfach ist es nicht. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Ein feines Stück Formulierungskunst liegt da vor - der Bericht der Rühe-Kommission lobt die Rechte des Bundestages für die Mandatierung von Auslandseinsätzen und spricht sich für deren Erhalt aus. In scheinbar marginalen Punkten nur werden Änderungen vorgeschlagen. Mehr noch, die Kommission empfiehlt, dass die »zivilen Komponenten einer umfangreicheren, multidimensionalen Krisenreaktionsmission« in Parlamentsberatungen mehr Aufmerksamkeit erhalten solle. Dennoch spricht die LINKE im Bundestag von einer »Beschneidung des Parlamentsvorbehalts durch die Hintertür«. Einen Angriff auf den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee sieht die Sprecherin für Internationale Beziehungen der Fraktion, Sevim Dagdelen. Grund ist die Kategorisierung des Einsatzbegriffs in Einsatztypen, die der Bericht vornimmt. Nicht mehr jeder Einsatz soll mandatiert werden, sondern nur jene, mit denen eine Gefährdung des entsendeten Personals verbunden ist.

Die Kommission versuche auf diese Weise, das Parlamentsbeteiligungsgesetz zu schleifen, so der Obmann der Linksfraktion im Verteidigungsausschuss, Alexander S. Neu. Sollten Ausbildungsmissionen nicht mehr zustimmungspflichtig sein, werde die Hemmschwelle der Bundesregierung zu solchen Einsätzen sinken. Die Linksfraktion forderte eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages, um Auslandseinsätze zu beschließen. Auch die Grünen warnten vor einer Verwässerung der Mandatspflicht für die Einsätze. »Die Mandatspflichtigkeit von der Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Einbindung in bewaffnete Konflikte abhängig zu machen und einen entsprechenden Katalog aufzustellen, ist hochproblematisch«, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frithjof Schmidt. Eine solche Regelung sei nicht praxistauglich.

Rühe meint, die vorgeschlagenen Regelungen würden »die Realität verändern«. Das lässt ahnen, dass auch er mehr als nur marginale Änderungen in der Parlamentspraxis im Sinn hat. Statt strittiger Debatten soll dem Wähler Einigkeit von Parlament und Armee präsentiert werden. Dafür plädiert die Kommission dafür, dass das Parlament besser über Einsätze unterrichtet wird - etwa in einem Jahresbericht über die »konkrete Verantwortung für die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten«. Auch über den Einsatz von Spezialkräften, die der Geheimhaltung unterliegen, sollen der Auswärtige Ausschuss und der Verteidigungsausschuss unterrichtet werden - allerdings ohne Einsatzdetails. uka

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