Bettensteuer in Dresden ab 1. Juli
Dresden. Touristen in Dresden werden künftig von der Stadt zur Kasse gebeten. Ab dem 1. Juli ist die sogenannte Beherbergungssteuer fällig. Entsprechende Schreiben mit Informationen seien an die Beherbungsbetriebe verschickt worden, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Die Gebühr fällt für alle Besucher an, die privat in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachten.
So wird für Zimmer, die unter 30 Euro pro Nacht kosten, pauschal ein Euro erhoben. Der Betrag steigert sich dann in Stufen auf drei, fünf und sieben Euro für Zimmer, die bis zu 60, 90 oder 120 Euro pro Nacht kosten. Für noch teurere Zimmer erhöht sich die Abgabe pro 30-Euro-Schritt um zwei Euro. Die Stadt hofft auf Einnahmen in Höhe von rund sechs Millionen Euro pro Jahr.
Der Dresdner Dehoga-Vorsitzende Marco Bensen warnte vor der Steuer als »extrem geschäftsschädigend.« Die Summe sei zu hoch, der Verwaltungsaufwand enorm. Gemeinsam mit dem Tourismusverband Dresden werde derzeit eine Klage vorbereitet. »Die soll in den nächsten Wochen eingereicht werden«, erklärte Bensen.
Auch die Stadt sei daran interessiert, möglichst schnell Rechtsklarheit zu erlangen, sagte ein Stadtsprecher am Donnerstag. Die Verwaltung sei sich von Anfang an bewusst gewesen, dass die im Mai beschlossene Satzung juristische Fragen aufwerfe. Noch fehle eine einheitliche Rechtsprechung zum Thema Übernachtungssteuer, hieß es. Es ist der zweite Anlauf, in der Landeshauptstadt eine Bettensteuer einzuführen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte im Oktober vergangenen Jahres die umstrittene Kurtaxe gekippt. Als Gründe hatten die Richter angeführt, dass Dresden weder Kurort noch Fremdenverkehrsgemeinde sei. dpa/nd
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