Gericht: Charité-Beschäftigte dürfen streiken
Klage von Vorstand gegen Ausstand zurückgewiesen / Klinik geht in Berufung vor Landesarbeitsgericht
Der Versuch der Leitung der Charité, den geplanten Streik gerichtlich zu verhindern, ist vorerst gescheitert. Das Arbeitsgericht wies die Klage zurück. Die Klinik geht gegen das Urteil in Berufung.
Die Beschäftigten an Europas größter Universitätsklinik, der Charité, dürfen in den unbefristeten Ausstand treten. Das Arbeitsgericht Berlin wies am Freitag den Antrag der Charité zurück, der Gewerkschaft ver.di den ab kommenden Montag geplanten Streik des Pflegepersonals zu untersagen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass durch den Streik die tarifvertragliche Friedenspflicht verletzt werde, weil mit dem Abschluss der noch geltenden Vergütungstarifverträge auch die Personalausstattung geregelt sei, wie die Leitung des Klinikkonzerns argumentiert hatte. Zudem hatte die Klinik auf die angebliche Gefährdung der Patienten durch den Streik verwiesen. Das Gericht sah deren Versorgung aber durch...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.