Website-Betreiber haften, WLAN-Anbieter auch
Bundesregierung und EuGH befassen sich mit rechtlicher Verantwortung im Netz
In Deutschland könnte es bald mehr offene WLANs geben. Und der EuGH befasst sich mit einem beleidigten Fährschiffer aus Estland. Was das miteinander zu tun hat? Es geht um die Verantwortung im Netz.
Dürfen estnische Fähren vor der Küste des Landes das Eis zerbrechen und so die Überfahrt für Autofahrer unmöglich machen? Mit dieser Frage hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag nicht befasst. Stattdessen mit der Debatte, die diese Frage auf einer estnischen Nachrichtenwebsite auslöste. Dort hatten wütende wie anonyme Kommentatoren einen Fährschiffer beleidigt. Ein Gericht des Landes verurteilte daraufhin den Betreiber der Seite, Delfi AS, zu einer Geldstrafe von 320 Euro. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun das Urteil. Warum das auch Menschen außerhalb des estnischen Fährschifffahrtsgeschäfts interessieren sollte? Der EuGH urteilte damit, dass der Seitenbetreiber für anonyme Beleidigungen verantwortlich ist und diese löschen muss. Und dies nicht erst, wenn der Geschädigte sich beim Seitenbetreiber meldet.
Wie auch in Deutschland üblich, hatte Delfi AS die Kommentare erst entfernt, nachdem der A...
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