Journalist Ahmed Mansur wieder frei

Deutsche Behörden kommen in Erklärungsnot zur Festnahme

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Fernsehjournalist Ahmed Mansur kommt nach seiner Festnahme am Sonnabend in Berlin wieder frei. Der 52-Jährige wird von Deutschland auch nicht an Ägypten ausgeliefert. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft entschied damit, einem Rechtshilfeersuchen Ägyptens nicht nachzukommen. Neben rechtlichen Aspekten hätten für die Entscheidung »nicht ausschließbare politisch-diplomatische Bedenken« eine Rolle gespielt, hieß es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. Die Bedenken seien durch Vermittlung des Berliner Justizsenators Thomas Heilmann (CDU) mit zuständigen Bundesbehörden, das heißt dem Justizministerium und dem Auswärtigen Amt, abgewogen worden. »Die Bedenken gegen die Bewilligungsfähigkeit der Auslieferung hätten nach dortiger Einschätzung auch nicht durch Zusicherungen Ägyptens ausgeräumt werden können«, hieß es von der Staatsanwaltschaft, Mansur sei freizulassen.

Der Fall bringt die Bundesregierung aber auch nach der Entscheidung der Justiz in Erklärungsnot. Haben deutsche Behörden die Festnahme Mansurs trotz Bedenken vonseiten Interpols geführt? Nach Angaben des Bundesinnenministers erhielten die deutschen Stellen über Interpol ein Fahndungsersuchen, eine so genannte »Red Notice«. Diese stellt einen Hinweis dar, dass ein Verdächtiger in einem Interpol-Mitgliedsstaat gesucht wird. Interpol erklärte allerdings, keine »Red Notice« gegen Mansur ausgestellt zu haben. Mansur selbst hatte erklärt, Interpol habe ihm schriftlich bestätigt, dass es keine Grundlage für eine Festnahme außerhalb Ägyptens gebe. Die Berliner Staatsanwaltschaft gab wiederum an, Mansur sei auf der Grundlage eines nationalen ägyptischen Haftbefehls festgenommen worden. stf mit Agenturen Seite 17

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