PKK-Unterstützer dürfen ausgewiesen werden

Europäischer Gerichtshof: Entzug des Aufenthaltstitels, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«

Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil, dass Flüchtlingen in Deutschland der Aufenthaltstitel bei Terrorverdacht nachträglich entzogen werden kann. Geklagt hatte ein Kurde aus Deutschland.

Luxemburg. Deutschland darf Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht bei »Terrorverdacht« nachträglich wieder entziehen. Der bereits erteilte Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem E...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.