PKK-Unterstützer dürfen ausgewiesen werden
Europäischer Gerichtshof: Entzug des Aufenthaltstitels, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«
Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil, dass Flüchtlingen in Deutschland der Aufenthaltstitel bei Terrorverdacht nachträglich entzogen werden kann. Geklagt hatte ein Kurde aus Deutschland.
Luxemburg. Deutschland darf Flüchtlingen das Aufenthaltsrecht bei »Terrorverdacht« nachträglich wieder entziehen. Der bereits erteilte Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, »wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen«, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil entschied.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte dem E...
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