Kein Geheimnis: UFOs im Bundestag

Bundestag muss Unterlagen zu Guttenberg-Plagiatsaffäre und UFOs herausrücken

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erstellt Gutachten zu allem, was Abgeordnete interessiert. Solche Ausarbeitungen darf jeder einsehen, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht.

Der spätere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte sich als Bundestagsabgeordneter von 2003 bis 2005 Ausarbeitungen durch den Wissenschaftlichen Dienst und den Sprachendienst des Bundestags erstellen lassen und für seine Promotion verwandt. Nach der Aufdeckung dieser und weiterer Plagiate wurde ihm der Doktortitel im Februar 2011 aberkannt, der Rücktritt von allen politischen Ämtern folgte einen Monat später. Ein Journalist wollte sich diese wissenschaftlichen Expertisen ansehen - und blitzte mit seinem Wunsch bei der Bundestagsverwaltung ab. Nach Stationen beim Verwaltungsgericht Berlin im September 2012 und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im November 2013 bekam er nun...


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