Grundsätzlicher Streit

Jörg Meyer über den Arbeitskampf an der Charité

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat gesprochen. Der Streik an der Berliner Charité ist rechtens. Die Arbeitgeberseite knirscht mit den Zähnen, bereits am Donnerstag begannen Gespräche mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di. Die Uniklinik hatte durch zwei Instanzen versucht, den Streik der Pflegekräfte verbieten zu lassen. Ihre Argumentation: Mit der Forderung nach mehr Personal greife ver.di in die unternehmerische Freiheit ein. Doch die Arbeitsbedingungen in der krankenhäuslichen Pflege sind katastrophal und für Pflegekräfte ebenso gesundheitsgefährdend wie für PatientInnen.

Das Gericht gab letztlich der Gewerkschaft Recht. Die für den »Tarifvertrag Personalbemessung« geforderten Regelungen dienten dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten, also liege kein Eingriff in die unternehmerische Freiheit vor.

Der Verein demokratischer Ärz...


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