Jobben in den Ferien - aber zum Mindestlohn

Seit Januar stehen auch Saisonkräften 8,50 Euro pro Stunde zu - manche Unternehmen tun sich damit noch schwer

Der zum 1. Januar eingeführte gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Ferienjobber. Für Unternehmen ist das neu - und oft ein Problem.

Erdbeeren pflücken, kellnern oder Schrauben sortieren - viele Berliner Schüler verdienen sich in den Sommerferien etwas dazu. Doch die Anbieter von Ferienjobs sind verunsichert. Schuld ist der Mindestlohn.

»Wir haben Unternehmer, die anrufen und sagen, dass sie Probleme bei der Stellenplanung haben«, sagte Marcel Rehfeld von der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK). Denn Ferienjobber ab 18 Jahren müssen seit diesem Jahr mindestens 8,50 Euro in der Stunde verdienen. Die Firmen versuchten auch nicht, das zu umgehen. »Die Fragen, die der IHK gestellt werden, zeigen völlig eindeutig, dass die Unternehmen alles richtig machen wollen«, so Rehfeld. Doch es herrsche große Unsicherheit. So gelte für freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern und der Berufsorientierung dienen, der Mindestlohn nicht. Überwiege aber die Arbeitsleistung...


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