Wenn Eltern schulfrei geben ...
Befreiung von der Schulpflicht zu Ferienzeiten
Pünktlich zu Ferienbeginn steigen die Preise für Flüge und Hotels. Könnten Familien mit Schulkindern ein paar Tage früher fliegen, würden sie viel Geld sparen. Die Folge: Nicht selten befreien Eltern ihre Kinder eigenständig vom Unterricht und geben eine angebliche Krankheit an.
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Ob und welche Gründe es gibt, die eine Befreiung vom Schulbesuch rechtfertigen, fasst Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen:
Die Eltern sind verpflichtet, für die Anwesenheit ihrer Kinder zu sorgen. Eigenmächtig genommene Urlaubstage oder Urlaubsverlängerungen sind ein Verstoß gegen die Schulpflicht.
Eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen sowie aus triftigen Gründen möglich. Die Schule entscheidet, was ein solcher dringender Grund ist. Dabei orientiert sie sich an den entsprechenden Verordnungen oder Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin sind das beispielsweise die »Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und B...
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