Was ist beim Krankenkassenwechsel zu beachten?
Sie können seit dem 1. Januar 1996 Ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei sind aber folgende Bedingungen zu beachten:
Sie können grundsätzlich die Kasse jederzeit wechseln. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt haben. An diese Wahl sind Sie dann mindestens 18 Monate gebunden.
Sollten Sie keine neue Kasse gefunden haben, sind Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse weiter versichert.
Sollte Ihre derzeitige Krankenkasse jedoch einen Zusatzbeitrag einfordern, so besteht für Sie innerhalb von zwei Monaten ab Inkrafttreten der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Kasse dann mit einer Frist von zwei Monaten wechseln - ...
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