Flussvertiefung ausgebremst

EuGH-Richter entschieden in einem Grundsatzurteil zu Vorhaben an Weser und Elbe

  • Burkhard Ilschner
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Pläne zur Vertiefung der Weser und der Elbe haben durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes einen Dämpfer erhalten.

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) steht der weiteren Ausbaggerung von Weser und Elbe grundsätzlich entgegen: Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil zu den entsprechenden Plänen am Mittwoch Ausnahmen prinzipiell für zulässig erklärt, zugleich aber mit seiner Auslegung der Richtlinie die Hürden dafür hoch gelegt. Der Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Bremen, Martin Rode, sprach von einem »Meilenstein für den Gewässerschutz in ganz Europa«. Das Urteil habe Auswirkungen auf weitere umstrittene Großvorhaben.

Der BUND gegen die negativen Umweltfolgen der Weservertiefung geklagt, eine Allianz aus Umweltschützern aber auch gegen die geplante Elbvertiefung. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte wegen des Weser-Streits den EuGH angerufen und später das Elbe-Verfahren ausgesetzt. Zwar werden beide Vorhaben letztlich in Leipzig entschieden, ...


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