Schlappe für ver.di im Streit um Beamte beim Poststreik

Arbeitsgericht Bonn weist Antrag auf einstweilige Verfügung ab

Im Tarifkonflikt mit der Post scheiterte ver.di erneut mit einer Klage: Das Arbeitsgericht Bonn wies am Donnerstag Eilanträge der Gewerkschaft gegen den Einsatz von Beamten auf bestreikten Angestelltenstellen zurück.

Bonn. Weitere Niederlage für ver.di im Rechtsstreit um den Einsatz von Beamten beim Poststreik: Das Arbeitsgericht Bonn wies am Donnerstag einen Antrag der Gewerkschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Post ab, wie das Gericht mitteilte. Im dem Verfahren habe nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dass die Post »im gravierenden Umfang« Beamte gegen deren Willen auf Angestelltenstellen eingesetzt habe.

Ver.di hatte argumentiert, die Post lasse in der laufenden Tarifauseinandersetzung unzulässigerweise Beamte auf Stellen streikender Beschäftigter arbeiten. Dabei stützte sich die Gewerkschaft auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass bei einem rechtmäßigen Streik der zwangsweise Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen unzulässig ist.

Die Deutsche Post führte dagegen ins Feld, dass von ver.di in dem Verfahren b...


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