Im Eilverfahren in Griechenlands Zukunft

Trotz nur einer Woche Vorbereitungszeit für das Referendum über die Krisenpolitik blieben logistische Probleme bei der Vorbereitung der entscheidenden Abstimmung aus

  • Anke Stefan, Athen
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Nicht wegen der knappen Vorbereitungszeit, sondern wegen zweier Verfassungsbeschwerden war bis Freitagabend nicht ganz sicher, ob das Referendum über die Gläubigerforderungen stattfinden kann.

Am Freitagabend sollte endgültig geklärt werden, ob das Referendum über die Forderungen von EU-Kommission, Internationalem, Währungsfonds und Europäischer Zentralbank am Sonntag stattfinden kann. Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands, der Staatsrat, hatte über die Rechtmäßigkeit zu befinden, nachdem zwei Privatpersonen Einspruch eingelegt hatten. Ihrer Meinung nach verstoße die Abstimmung gegen die Verfassung, weil nicht über Fragen der »öffentlichen Finanzen« abgestimmt werden dürfe, und die Fragestellung zu kompliziert und »technisch« sei. Sie lautet: »Soll der gemeinsame Plan angenommen werden, den die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds bei der Eurogruppe am 25. Juni vorgelegt haben?«

Der Klage räumten Verfassungsrechtler wenig Chancen ein. Rechtsprofessoren wie Michalis Stathopoulos jedoch unterstützten das Ansinnen. Man könne den Bürger nicht fragen, »ob er Steuerer...


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