Behörde mit monströsen Befugnissen
Bundesverfassungsgericht prüft, ob Rechte des Bundeskriminalamts verfassungsgemäß sind / Kläger sehen Privatbereiche gefährdet
Lauschen, beobachten, filmen: Das Bundeskriminalamt hat seit 2008 erhebliche Befugnisse zur Terrorabwehr. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob Grundrechte der Bürger auf der Strecke bleiben.
Karlsruhe. Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr beschäftigen am Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Die Richter müssen klären, ob die Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Ein Urteil ist für Herbst zu erwarten. (Az.: 1 BvR 1140/09 und 966/09)
2009 erhielt das BKA erstmals Kompetenzen zur »Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus«. Diese reichen von der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung bis hin zur längerfristigen Observierung. In Wohnungen darf abgehört und gefilmt werden.
Geklagt haben unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum, der ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann, Rechtsanwälte, Politiker und...
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