Union und SPD verschonen Firmenerben
Presse: Große Koalition über Steuerreform einig / Kabinett will Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen
Berlin. Die Große Koalition hat bei der seit Monaten umstrittenen Reform der Erbschaftsteuer nach Presseinformationen eine Einigung erzielt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe die Kabinettsvorlage für die Reform verschickt, berichtete die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«. Mit dem jetzt erzielten Kompromiss lockert die Koalition - vor allem auf Druck der CSU - nochmals die Vorgaben zur Verschonung von Firmenerben. Sie fallen weniger scharf aus als zunächst geplant.
Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 aber schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Die Richter fordern unter anderem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer »Bedürfnisprüfung« nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften.
Schäuble erhöhte demnach den Grenzwert für die sogenannte Bedürfnisprüfung von 20 auf 26 Millionen Euro. Für typische Familienunternehmen verdoppele sich der Wert. Bei größeren Unternehmensvermögen muss der Erbe dem Bericht zufolge nachweisen, dass er die Erbschaftsteuer nicht aus seinem privaten Vermögen bezahlen kann, um wie bisher verschont zu werden. Wenn er dies nicht wolle, greife das sogenannte Abschmelzmodell. Wie die Zeitung weiter berichtet, änderte der Finanzminister auch in diesem Punkt seinen ersten Gesetzentwurf ab.
Der stieß in der Koalition auf Kritik. Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2016 eine Neuregelung erarbeiten. Im »Handelsblatt« vom Dienstag heißt es unter Berufung auf Regierungskreise, das Kabinett wolle den Gesetzentwurf am Mittwoch im Kabinett beschließen. CDU und CSU hätten am Wochenende Verbesserungen für Firmenerben vereinbart. Auch die SPD sei mit dem neuen Kompromiss einverstanden.
Allerdings sei die Debatte über die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer damit nicht beendet. Die Einigung sei nur deshalb zustande gekommen, damit der Gesetzentwurf zur Beratung in den Bundestag eingebracht werden könne.
Unternehmensverbände hatten der Zeitung zufolge gehofft, dass die Regierung das Gesetz erst im Herbst auf den Weg bringen würde. Die nächsten Wochen wollten die Wirtschaftsvertreter nutzen, um die Erbschaftsteuer für Firmenerben nachzubessern. Sollte die Reform aber nicht fristgerecht fertig werden, könnte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber anweisen, alle Firmenprivilegien aus dem Erbschaftsteuergesetz zu streichen.
Die CSU soll laut »Handelsblatt« schließlich von weiteren Forderungen abgesehen haben, nachdem Schäuble damit gedroht habe, er könne auch einfach nichts tun. Familienunternehmer hätten enttäuscht auf die minimalen Änderungen reagiert. Das Bundesfinanzministerium verweise jedoch seit längerem darauf, dass ein gewisser Abbau von Privilegien notwendig sei. Dies verlange das Verfassungsgericht. Agenturen/nd
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