Wenn das Paket verloren geht ...

Die Briefträger und Paketzusteller der Deutschen Post streiken noch immer. Sollten während des Streiks Pakete oder Briefe verloren gehen, haftet die Post allerdings nicht immer.

Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) hin. Denn für eine mögliche Haftung ist maßgeblich, ob es sich um eine versicherte oder eine unversicherte Sendung handelt.

Bei versicherten Paketsendungen haftet das Unternehmen, in diesem Fall die DHL. Bei einem Standardpaket liegt die Haftungssumme bei bis zu 500 Euro, je nach Wert des...


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