Facharzttermin soll binnen vier Wochen vergeben werden

Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes der Bundesregierung

Lange Wartezeiten auf Facharzttermine sind in Deutschland keine Seltenheit. Ändern will das die Bundesregierung mit dem Anfang Juni in den Bundestag eingebrachten Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes.

Die Frage nach einem Termin beim Facharzt kann für Kassenpatienten in Deutschland zur Geduldsprobe werden, obwohl die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eigentlich gesetzlich zur Sicherstellung einer angemessenen und zeitnahen fachärztlichen Versorgung verpflichtet sind.

Der Entwurf für das Versorgungsstärkungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Kassenpatienten binnen einer Frist den benötigten Facharzt aufsuchen können. Gelingt das nicht beim niedergelassenen Facharzt, soll eine ambulante Behandlung im Krankenhaus angeboten werden - zu Lasten der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Noch im Sommer soll das Gesetz durch sein. Terminservicestellen würden dann im kommenden Jahr Pflicht.

Sachsen Vorreiter: Terminservicestelle seit Ende 2014

Was derzeit schon in Sachsen üblich ist, wo Kassenpatienten maximal vier Wochen auf den Arztbesuch warten, soll es dann bundesweit geben. In Sachsen ist man neue Wege gegangen: Ende ...


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