Gericht sieht Teilschuld

Prozess um Massenunfall im Sandsturm bei Rostock

Rostock. Im Prozess um die tödliche Massenkarambolage im Sandsturm auf der Autobahn 19 hat das Amtsgericht Rostock eine 54-jährige Autofahrerin aus Brandenburg verwarnt. Es blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Frau verlangt hatte. Eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro setzte der Richter am Mittwoch zur Bewährung aus. Das Gericht befand, die Frau habe den Tod eines Ehepaars mitverursacht und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Der Unfall sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fahrerin am 8. April 2011 zu schnell in den Sandsturm gefahren war und ein Auto gerammt hatte. Allerdings sei sie der Anfang einer Kausalkette gewesen, an deren Ende der Tod des Paares stand. Sie war laut Gutachter mit einer Geschwindigkeit von 78 b...


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