Hartz: Immer mehr Widersprüche erfolgreich
Viele Zwangsmaßnahmen entweder ganz oder teilweise rechtswidrig / Linkenvorsitzende Kipping: Willkür offenbar »Tür und Tor geöffnet«
Berlin. Immer mehr Widersprüche gegen verhängte Sanktionen bei Hartz IV haben Erfolg, weil die Zwangsmaßnahmen entweder ganz oder teilweise rechtswidrig sind. Das ergibt sich aus einer statistischen Aufstellung der Bundesregierung, die verschiedenen Zeitungen vorliegt. 2014 ist danach die Quote der erfolgreichen Widersprüche bei Jobcentern von zuletzt 36,5 auf 37,4 Prozent, in absoluten Zahlen auf 56.716, gestiegen.
Die Bundesregierung räumt laut dem Bericht ein, dass im Jahr 2014 die Gerichte 41,1 Prozent der eingereichten Klagen gegen Sanktionen (6.370) teilweise oder ganz stattgegeben haben. Die Vorsitzende der Linkspartei, Katja Kipping, wird vom »Redaktionsnetzwerk Deutschland« mit den Worten zitiert, Sanktionen verletzten grundsätzlich das Grundrecht auf ein Existenzminimum. »Es ist darüber hinaus besonders skandalös, wenn in diesem grundrechtlichen Bereich auch noch massenhaft fehlerhaft und rechtswidrig das Existenzminimum gekürzt wird.« Offenbar sei der Sanktionswillkür »Tür und Tor geöffnet«. Sanktionen bei Hartz IV und den anderen Grundsicherungen »gehören deshalb sofort und restlos abgeschafft«, forderte Kipping.
Insgesamt wurden 2014 laut dem Bericht über eine Million Sanktionen verhängt - es gibt etwa 4,39 erwerbsfähige Leistungsbezieher. Knapp 17 Prozent der Leistungsbezieher waren 25 oder jünger. Fast drei Viertel aller Sanktionen wurden wegen so genannten Meldeversäumnissen verhängt - hier steigt auch die Tendenz. Leicht zurückgegangen sind Strafen aufgrund der Ablehnung einer Arbeit oder von Maßnahmen der Jobcenter - hier wurden rund 118.000 gezählt. nd/Agenturen
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