Gröning-Anwälte legen Revision im Auschwitz-Prozess ein

94-jähriger Mandant soll davon profitieren, dass er in früheren Verfahren gegen andere SS-Leute aussagte

Der frühere SS-Mann Gröning war vergangene Woche zu vier Jahren Haft wegen seiner Beteiligung am Holocaust verurteilt worden. Jetzt legten seine Verteidiger Revision ein. Grund: seine früheren Zeugenaussagen gegen SS-Männer.

Lüneburg. Nach zwei Anwälten von Nebenklägern haben am Montag auch die Verteidiger des früheren SS-Manns Oskar Gröning Revision gegen das Urteil im Lüneburger Auschwitz-Prozess eingelegt. Nach ihrer Auffassung könnte ihr 94-jähriger Mandant doch noch davon profitieren, dass er in früheren Verfahren gegen andere SS-Leute als Zeuge ausgesagt hat, sagte Rechtsanwalt Hans Holtermann am Montag dem Evang...


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