»Ich bin enttäuscht«

Jan Ullrich fürchtet nach seiner Alkoholfahrt eine Gefängnisstrafe

Ein Schweizer Gericht ließ sich im Prozess um seine Unfallfahrt im Mai 2014 nicht auf einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein.

Weinfelden. Im Verfahren um den Verkehrsunfall von Ex-Radprofi Jan Ullrich in der Schweiz hat das Gericht einen Deal zwischen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung über das Strafmaß für Ullrich überraschend zurückgewiesen. Damit ist noch kein Termin für eine neue Gerichtsverhandlung absehbar, sagte eine Sprecherin des Bezirksgerichts in Weinfelden im Schweizer Kanton Thurgau am Mittwoch.

Der Sieger der Tour der France von 1997 hatte im Mai 2014 unter Alkoholeinfluss und mit stark überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Autounfall verursacht. Zwei Personen wurden bei dem Crash in Mattwil im Kanton Thurgau verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, Ullrich selbst blieb dabei unverletzt. Der Sachschaden der Autos belief sich auf etwa 68 000 Euro.

Der Richter warf der Anklagevertretung vor, wichtige ...


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