Urteil nach Blockupy-Kessel

Frankfurt: Polizist erhält fünf Monate auf Bewährung

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Frankfurt am Main. Weil er bei der Blockupy-Kundgebung im Juni 2013 in Frankfurt am Main einen Demonstranten verletzt hatte, ist ein 32 Jahre alter Polizist aus Sachsen-Anhalt zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht der Bankenmetropole ging am Donnerstag von Körperverletzung im Amt aus. Es verhängte zudem eine Geldauflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. »Wir begrüßen das Urteil und sind erfreut, dass sich der Rechtsstaat manchmal doch noch als solcher zeigt«, kommentierte der Prozessbeobachter des kapitalismuskritischen Blockupy-Bündnisses, Thomas Occupy, das Urteil.

Vor zwei Jahren hatten fast 10 000 Menschen an der Demonstration teilgenommen. Für scharfe Kritik sorgte damals, dass die Beamten etwa 1000 Menschen stundenlang einkesselten. Dabei kamen auch Polizisten aus anderen Bundesländern zum Einsatz. Kurz nach dem sogenannten Frankfurter Kessel hatten Demonstrationsteilnehmer und die hessische Linkspartei Anzeige erstattet. Aus ihrer Sicht war die Aktion eine gezielte Störung von Versammlungen, Nötigung und Freiheitsberaubung und somit rechtswidrig. Ein Ermittlungsverfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen die örtliche Polizeispitze wurde jedoch eingestellt.

Der Angeklagte hatte im Prozess keine Aussage gemacht. Nach Ansicht des Gerichts wurde er aufgrund einer Videoaufzeichnung und den Zeugenaussagen mehrerer Kollegen überführt. Das Material zeigte, wie der Beamte den Kopf des Demonstranten herunterdrückte und ihm mehrere Stöße mit dem Knie gab. Darüber hinaus schlug er mehrmals mit der Faust zu. »Von dem Demonstranten ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gewalt aus«, erklärte die Vorsitzende Richterin. Das Vorgehen des Beamten, der als Mitglied einer Spezialeinheit eigens für Einsätze dieser Art geschult worden sei, sei daher »absolut unverhältnismäßig«.

Der Fall war von Amts wegen zur Anzeige gebracht worden, als Polizisten auf die Misshandlung des Blockupy-Aktivisten beim Sichten des Videomaterials aufmerksam wurden. Der Geschädigte selbst hatte erst am Mittwoch vor dem Amtsgericht beantragt, als Ankläger zugelassen zu werden. Diesem Antrag war heute stattgegeben worden. nd/dpa

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