Die Crux mit den Behördenbriefen

Soziale Probleme sind die Nummer eins beim Bürgerbeauftragten Mecklenburg-Vorpommerns

  • Lesedauer: 2 Min.
Wenn der Bürgerbeauftragte des Landes nachfragt, geht mancher Verwaltungsakt plötzlich schneller. Darauf hoffen auch viele Bürger im Nordosten und wenden sich mündlich oder schriftlich an ihn.

Schwerin. Wer bei Mecklenburg-Vorpommerns Behörden allein nicht weiterkommt oder sich ungerecht behandelt fühlt, findet beim Bürgerbeauftragten des Landes Gehör. Im ersten Halbjahr gingen bei ihm 819 Beschwerden, Anfragen und Petitionen ein, sagte Matthias Crone in dieser Woche in Schwerin. Mehr als die Hälfte bezog sich auf soziale und sozialrechtliche Belange. Crone ist Jurist, er übernahm das Amt des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach der Wahl durch den Landtag am 1. März 2012.

Vor allem bei Menschen mit Behinderungen sei der Beratungsbedarf groß, sagte Crone. »Mehr als jeder zehnte Fall betraf diesen Bereich.«, sagte Crone. Schwierigkeiten gebe es etwa mit Bescheiden von Versorgungsämtern, die oft nicht nachvollziehbar seien.

Bei Sozialleistungen habe er oft den Eindruck, dass Ansprüche nach Kassenlage der Kommunen geprüft würden. »Der Bedarf muss nach dem Anspruch geprüft werden, nicht danach, ob man dem Kämmerer damit einen Gefallen tut«, machte Crone deutlich. So kritisierte er zwei Fälle, in denen sich Kommunen weigerten, Bestattungskosten zu tragen.

Eine Kommune entschied ein halbes Jahr lang lang nicht über den Kostenübernahmeantrag einer Frau für die Beisetzung ihrer Großmutter. Die Frau, Mutter eines Kleinkindes, wirtschaftet gemeinsam mit ihren Eltern, die in Privatinsolvenz sind. Die Kommune pfändete das einzige Konto der Familie. In einem zweiten Fall versagte ein Landkreis einer Frau Leistungen zur Pflege ihres Ehemannes, wenn sie nicht zunächst Vermögen aus einem Versicherungsvertrag verbrauche. Dieser war aber als Bestattungsvorsorge angelegt. Nach dem Tod des Mannes beantragte die Frau nun die Kostenübernahme für die Beerdigung, was auch abgelehnt wurde. Nach Ansicht Crones war die Forderung, den Vorsorgevertrag aufzulösen, nicht rechtens, weshalb der Landkreis nun die Bestattungskosten zu tragen habe. Der Fall ist noch nicht geklärt.

Weitere Schwerpunkte bei den Bürgeranliegen waren kommunale Angelegenheiten, Baurecht und Liegenschaftsrecht. So beschäftigten erneut Ferienwohnungen in Wohngebieten die Behörde. Eingaben kamen überwiegend von Menschen, die jahrelang unter Zuspruch der kommunalen Bauverwaltung Einliegerwohnungen an Urlauber vermietet hätten und das nun nicht mehr dürften. Erstmals habe jetzt das Landesbauministerium die Gemeinden aufgefordert, gemäßigter vorzugehen. Hintergrund sei die Ankündigung des Bundesbauministeriums, dass Ferienwohnungen wie nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden könnten. Das solle voraussichtlich in der Novelle des Städtebaurechts 2016 neu geregelt werden. Neu seien Beschwerden gegen die Umnutzung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen. dpa/nd

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