Keine Ermittlungen gegen Zschäpes Pflichtverteidiger
Staatswanwaltschaft lehnt Ermittlungen »mangels Straftat« ab
Beate Zschäpe will ihre ursprünglichen Verteidiger im NSU-Prozess loswerden, hat sie sogar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zumindest diese Strafanzeige verläuft nun im Sande.
München. Die Strafanzeige der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe gegen ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger im NSU-Prozess bleibt für die Anwälte ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens »mangels Straftat« ab, wie die Behörde am Mittwoch in München mitteilte.
Zschäpe hatte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm vorgeworfen, sie hätten bei Gesprächen mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verletzt. Dabei sei insbesondere die Frage erörtert worden, ob sich die Angeklagte im NSU-Prozess zur Sache äußere oder nicht.
Die Prüfung dieser Vorwürfe habe ergeben, »dass das Verhalten der Rechtsanwälte keinen Straftatbes...
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