»Eine Abschiebung wäre sein Todesurteil«

Wegen falscher Formalitäten will der Innensenat die »Heimreise« eines Schwerbehinderten durchsetzen

  • Josephine Schulz
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Weil er die Behörden bewusst getäuscht haben soll, soll Ömar Orun abgeschoben werden. Der 56-Jährige ist geistig schwer behindert, Angehörige wollen die Abschiebung verhindern.

Ömar Orun schlägt sich mit der Hand gegen den Kopf, seine Schwester weint. Dann trennt eine Ärztin die beiden voneinander. Zu der medizinischen Untersuchung, der sich ihr Bruder unterziehen muss, darf die Schwester ihn nicht begleiten. Die Untersuchung ist keine normale: Sie findet nicht im Krankenhaus statt, sondern bei der Polizei in Spandau, die Ärztin soll Ömar Orun nicht behandeln, sondern seine Reisefähigkeit feststellen. Erst dann kann dieser in die Türkei abgeschoben werden. »Ich habe Angst«, sagt die weinende Schwester, »er muss hierbleiben«.

Ömar Orun mag körperlich in der Lage sein, ein Flugzeug zu besteigen, er wäre allein in der Türkei jedoch nicht überlebensfähig. Der 56-Jährige ist schwer geistig behindert. Er kann kaum sprechen, nicht für sich einkaufen oder kochen. In der Türkei hat er keine Familie, die einzigen Verwandten sind Schwester und Bruder, die seit Jahren in Berlin leben. In seinem Heimatland wurde Orun...


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