Mehr Geld für Kinder, weniger für die Bahn
Was ändert sich ab 1. August 2015?
Mit dem 1. August 2015 sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten.
Unterhalt: Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro pro Monat. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahre müssen Elternteile 376 Euro zahlen, für Zwölf- bis 17-Jährige 440 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder beträgt künftig 504 statt 488 Euro im Monat.
Mindestlohn: Ab 1. August brauchen Arbeitgeber beim Mindestlohn keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr zu machen, wenn der regelmäßige Lohn des Arbeitnehmers mehr als 2000 Euro brutto beträgt und das Nettogehalt für die jeweils letzten zwölf Monate ausgezahlt wurde. Seit 1. Januar 2015 entfallen die Aufzeichnungen bei einem Monatslohn von 2958 Euro brutto.
Auch für Friseure gilt nun bunde...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.