Die Kavallerie der Justiz
In seiner Erklärung vom 4. August hat Generalbundesanwalt i.R. Harald Range von einem unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz gesprochen. Das Justizministerium hielt dagegen, man habe die Antwort auf die hier entscheidende Frage, ob die wegen vermeintlichen Landesverrats im Fokus stehenden Blogger tatsächlich »Staatsgeheimnisse« veröffentlicht hätten, nicht einem Gutachten des Anzeigeerstatters überlassen, sondern von einer rechtlichen »Einschätzung« des eigenen Hauses abhängig machen wollen. Das ist keine Petitesse, denn die Auswahl des Gutachters bestimmt im Strafverfahren meist das Ergebnis. Das gilt nicht nur für psychiatrische Gutachten in Schwurgerichtsverfahren, sondern eben auch in Staatsschutzsachen.
Also stimmt es, dass der Justizminister Einfluss auf das Ermittlungsverfahren genommen hat. Und das ist auch in Ordnung so. Das Gerichtsverfassungsgesetz spricht in den Paragrafen 146 bis 152 eine klare Sprac...
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